Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, die Stadtverwaltung Betzdorf, sind bemüht, unsere Website barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung wurde erstellt auf Grundlage von § 10 des Landesinklusionsgesetzes Rheinland-Pfalz (InklG) i. V. m. der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Bereiche, die nicht vollständig barrierefrei sind
Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Leider können nicht alle Elemente auf unserer Website vollständig barrierefrei umgesetzt werden.
Fehlende Alternativtexte und Untertitel
- Nicht alle Bilder und Grafiken verfügen über Alternativtexte oder Untertitel.
- Informative Inhalte haben Vorrang, dekorative Elemente können ohne Alternativtext bestehen.
- Wir arbeiten kontinuierlich daran, fehlende Alternativen nachzurüsten.
Link-Texte
Wir bemühen uns, Linktexte aussagekräftig zu gestalten, sodass sie auch ohne Kontext verständlich sind.
PDF-Dokumente
Einige PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Externe Tools
- Elfsight Event Kalender Tool – Dieses externe Tool, mit dem Veranstaltungen angezeigt werden, ist nicht barrierefrei.
- Externe Inhalte fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Barrierefreiheitspflichten der Stadtverwaltung.
Geltendmachung einer unverhältnismäßigen Belastung
Für folgende Inhalte machen wir eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend: die auf dieser Website veröffentlichten Satzungen und Verordnungen der Stadt Betzdorf, insbesondere ältere, vor 2020 erstellte Dokumente.
Begründung: Eine vollständige nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Dokumentenbestände würde einen unverhältnismäßig hohen personellen und finanziellen Aufwand erfordern, der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die betroffenen Nutzergruppen steht. Wir verfügen derzeit nicht über die notwendigen personellen Ressourcen, um diese Altbestände in einem Zug barrierefrei umzuarbeiten. Wir überprüfen diese Einschätzung regelmäßig.
Diese Erklärung gilt für die Website: https://www.betzdorf.de
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren entdecken oder Fragen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, wenden Sie sich bitte an:
Stadtverwaltung Betzdorf
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon: 02741 291-0
E-Mail: info@betzdorf.de
Anfragen zur barrierefreien Zuständigekeit
Für Fragen und Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit dieser Website ist zuständig:
Stadtverwaltung Betzdorf
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon: 02741-291145
E-Mail: info@betzdorf.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Evaluationsmethode
- Prüfung mit mehreren Barrierefreiheitstools.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie durch die nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt werden, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Erstellung und Überprüfung
- Erstellt am: 17.03.2026
- Letzte Überprüfung: 20.08.2026